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REGELN

  1. Jeder Angler ist verpflichtet, eine Erlaubniskarte zu kaufen, sich beim Eingang des Teichareals beim Teichverwalter anzumelden, am reservierten Angelplatz auszuladen, das Auto auf den Zentralparkplatz zu parken und dann kann der Angler mit dem Angeln beginnen. Der Angler angelt nur an dem vorher vereinbarten Pier. Nachtankünfte und Abreise sind untersagt, das Tor wird die ganze Nacht verschlossen bleiben. Die Wohnwagen sind nicht erlaubt. Am Angelteich Gergelík benötigen Sie keinen Fischereischein. Es ist möglich, Angeln beliebig zu verlängern, falls der Angelplatz nicht bereits für einen anderen Angler reserviert wird.
  2. Die Erlaubniskarten erlauben dem Angler das Angeln mit zwei Ruten. Das Angeln mit 3 Ruten ist möglich nach der Bezahlung einer Gebühr in der Höhe von 5 €.
    1. Jede Rute kann nur einen Vorfach mit einem Einzelhaken haben. Angelhaken mit Widerhaken sind erlaubt. Verwendung von Long Shank Haken und ähnlichen Typen mit dem verlängerten Hakenschenkel wird untersagt. Bei der Montage wird nur das Inline-Bleisystem erlauben, d. h. es werden nur sog. Inline-Bleie erlaubt, die in der Mitte ein Loch haben und durch dieses eine Angelleine geführt wird. Das Blei wird beim Abreißen des Fisches spontan von der Angelleine freigesetzt. Helikoptermontage, Festmontage und andere Montagen werden untersagt.
    2. Mindestdurchmesser der Angelleine: 0,30 mm. Es muss die letzten 25 Meter an die Angelleine eine Shock Angelleine mit Mindestdurchmesser von 0,50 geknotet werden (wegen des zerklüfteten Teichbodens mit scharfen Hindernissen). Schnüre und Shock Angelschnüre werden untersagt.
    3. Schimmeliges, gereiftes und sonst schädliches Futter und Lockstoffe dürfen nicht verwendet werden. Alle Typen von Körner müssen vorgekocht sein. Verwenden Sie bitte, keine Futtermischungen, Schrote, Method Mixe, da diese das Wasser sauer machen. Verwendung von lebenden Köder (Würmer, Blutegel, Fische) wird untersagt.
    4. Pflichtangelausrüstung
  • Abhakmatte mit Seitenwänden oder eine Wiegematte;
  • Kescher mit 1 m Armspannweite;
  • Desinfektionsspray für die Wundbehandlung;
  • Eimer zum Gießen des in der Abhakmatte/Wiegematte liegenden Fisches;
  • Hakenlösezange – Klemme Gebogen;

Ist Ihre Angelausrüstung nicht komplett? Fehlt Ihnen etwas? Kein Problem, die fehlenden Bestandteile leihen wir Ihnen gerne aus!

  1. Der richtige Umgang mit Fisch
  • Die Abhakmatte/Wiegematte unter dem Fisch muss ständig feucht gehalten werden, die Fische dürfen niemals auf eine trockene Matte gelegt werden;
  • Beim Herausziehen des Fisches aus dem Wasser muss darauf geachtet werden, dass die Schwanzflosse im Kescher richtig positioniert wird, damit sie nicht bricht;
  • Der Angler darf den Fisch nur mit nassen Händen und mit äußerster Vorsicht behandeln;
  • Heben Sie den Fisch nicht hoch über den Boden, stützen Sie ihn nicht auf Kleidung oder den Körper, um seine Schutzbarriere-Schleimmantel nicht zu beschädigen;
  • Fotos mit dem Fisch machen Sie direkt über der Abhakmatte/Wiegematte, während Sie knien sollten und nicht stehen;
  • Die Verletzung des Fisches und die Wunde nach dem Haken müssen desinfiziert werden.
  1. Die Fische dürfen nicht in den Setzkescher oder Hältersäcken eingehalten werden, sondern müssen nach dem Fang wieder ins Wasser zurücklassen werden.
  2. Wir empfehlen beim Anbissen des Fisches, den Anschlag vorsichtig zu setzen. Abwickelt der Fisch die Schnur fließend von der Rolle, muss man keinen starken Anschlag setzen, da der Haken im Mundbereich des Fisches bereits gesessen hat und der Fisch gefangen wurde. Es reicht die Angelrute in die Hände nehmen und drillen. Infolge des starken Anschlags bei Anbissen kommt es oft zu der Maulverletzung des Fisches. Benutzen Sie bitte, auch die Bremse an der Rolle, es ist nicht nötig, den Karpfen während des Drills festzuhalten, damit Maul des Karpfs nicht verletzt wurde.
  3. Lassen Sie keine Welse, Karausche oder Silberkarpfen zurück ins Wasser, da es sich um unerwünschte Fische handelt und diese werden aus dem Teich genommen.

Herzlichen Dank!

Teichverwalter

VERBOTE

  1. Lagerfeuer verboten. Tragbarer Grill erlaubt;
  2. Hunde ins Teichareal zu führen, ist verboten;
  3. Besuche nur bis 17:00 Uhr zugelassen. Nach diesem Zeitpunkt sollten die Angler nicht gestört werden, damit sie weiter angeln können. Das Tor wird verschlossen bleiben;
  4. Boote verboten. Köderboote sind innerhalb des Sektors ohne Einschränkungen erlaubt;
  5. Einschlagen von Nägeln in Unterstände oder Angelpier verboten. Bitte, beschädigen Sie auch keine Bäume, Sträucher, brechen Sie keine Zweige ab oder zupfen Sie keine Blätter von Bäumen.

VERHALTUNGSREGELN FÜR DIE ANGLER UND BESUCHER

  1. Jedes Auto muss auf dem Zentralparkplatz eingeparkt werden. Parken bei den jeweiligen Angelplätzen ist nicht erlaubt. Wohnwagen sind nicht erlaubt. Wir bitten die Besucher, damit sie das Teichareal nach 17:00 Uhr nicht besuchen und lieber am nächsten Tag Morgen kommen. Bitte halten Sie die Nachtruhe ein. Stören Sie nicht andere Fischer mit dem lauten Verhalten.
  2. Bei uns gilt das Prinzip einer sauberen Umwelt. Jeder Angler/Besucher ist verpflichtet, seinen Abfall mitnehmen, dies gilt auch für Zigarettenkippen. Nach der Abreise muss der Angelplatz von Angler(n) gründlich gereinigt und gesäubert werden.
  3. Jeder Angler/Besucher des Gergelík-Teichs ist für sein persönliches Eigentum selbst verantwortlich und schützt es vor Diebstahl. Weder der Vermieter noch der Teichverwalter sind für gestohlene Gegenstände verantwortlich.
  4. Weder Vermieter noch der Verwalter trägt eine Verantwortlichkeit für die während des Besuchs des Gergelík-Teichs auftretenden Verletzungen, Unfälle oder Krankheiten.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen Regeln, Verbote oder Verhaltungsregeln wird der Angler/Besucher des Gergelík-Teichs ohne Rückerstattung aus dem Teichareal verwiesen und kann bei dem Polizeikorps der Slowakischen Republik angezeigt werden.
  6. Im Falle einer Beschädigung des Eigentums des Vermieters oder des Teichverwalters ist der Angler/Besucher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
  7. Jede Person ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters oder des Teichverwalters Kofferräume, Rutentaschen und Taschen zu öffnen, um den Fischdiebstahl und den Verlust von Eigentum des Gergelík-Teichs zu verhindern.
  8. Der Vermieter behält sich das Recht vor, alle Fotos und Videos vom Angeln am Gergelík-Teich zu veröffentlichen.
  9. Das entstandene Foto- oder Videomaterial kann zur Werbung und Bekanntmachung des Teichs, des Gebiets und der Angler mit ihren Fängen verwendet werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Regeln, Verbote und Verhaltungsregeln für die Angler und Besucher des Teichs im Laufe des Jahres zu ändern